Gemäß der europäischen Bauprodukteverordnung (Verordnung EU 305/2011) müssen Massivholzplatten, wenn sie als Bauprodukte in Verkehr gebracht werden, mit dem CE Kennzeichen versehen werden. EN 13986 bildet die normative Grundlage für die CE Leistungserklärung.

Wesentliche MerkmaleLeistung
Klassifizierung / ErscheinungsklassenEN 13017-2:2000
VerleimungAnwendung im Innenbereich
D3 und D4 nach EN 204
ElastizitätsmodulSWP/1-L1 NC NS Nenndickenbereich von
30 bis 42 und >42
Kennzeichnung zur IdentifizierungAnhand der Etikette an der Verpackung ist – Holzart – Qualität – Abmessung – und
Stärke ersichtlich
VerwendungsklasseSWP/1 nach EN 13353-2011
Feuchtegehalt bei Auslieferung8+/- 2% nach EN 322
FormaldehydabgabeFormaldehydklasse: E1 (<= 0,05 ppm)
Biologische DauerhaftigkeitGebrauchsklasse 1
BrandverhaltenD-s2, d0 Dfl-s1e
Wasserdampfdurchlässigkeit (Holzart:
feucht / trocken)
Ahorn: 83 / 213
Buche: 86 / 216
Esche: 83 / 213
Eiche: 85 / 216
LuftschalldämmungR = 13 x lg (mA) + 14
Schallabsorbtion0,10 bis Frequenzbereich 250 Hz bis 500 Hz
0,30 bis Frequenzbereich 1000 bis 2000 Hz
WärmeleitfähigkeitAhorn – Buche – Esche – Eiche =
λ 0,16 W/m
Freisetzung gefährlicher StoffeKeine gefährlichen Substanzen zu deklarieren
Oberflächenbehandlung und KlimaLaubholzplatten sollten beidseitig die gleiche Oberflächenbehandlung und das
gleiche Verwendungsklima erfahren um den Verzug und auftretende Spannungen durch unterschiedliche Quellung und Schwindung zu verringern.